Ein Lebensmittelfarbstoff in Pulverform (oder Trockenfarbe) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der Lebensmitteln Farbe verleiht oder wiederherstellt.
MERKMALE GELBFÄRBUNG
Farbe: Gelb. Lebensmittelgelb 4, C.I. 19140
Aspekt: Staub
Löslichkeit: Wasserlöslich
Geeignete Färbung für Lebensmittel (DOUE REG 1333/2008/CE – anhang), Kosmetika (OJEU Reg. 1223/2009/EG) und Pharmazie (Richtlinie 2009/35/EG). Es erfüllt die Anforderungen der Spezifikationen des EU (DOUE REG 231/2012/UE). Konsultieren Sie die geltende Gesetzgebung die Dosierungen und genehmigte Anwendungen
VERORDNUNG
Siehe FT und MSDS auf der Registerkarte Dokumentation.
Richtlinie 95/45/EG der Kommission, vom 26. Juli 1995, Spezifische Reinheitskriterien für Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 des europäischen parlaments und des rates vom 16. dezember 2008
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